Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“) von Minibaggern über die Internetseite Flixbagger.de. Mit der Buchung eines Minibaggers über unsere Website erklärt sich der Mieter mit diesen Bedingungen einverstanden.

  2. Vertragsabschluss Der Vertrag über die Miete eines Minibaggers kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung des vom Mieter gewählten Termins durch den Vermieter zustande. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse. Erst mit dieser Terminbestätigung ist der Mietvertrag verbindlich geschlossen.

  3. Mietdauer Die Mietdauer beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wird. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters.

  4. Mietpreis und Zahlungsbedingungen Der Mietpreis richtet sich nach der auf der Internetseite angegebenen Tarifstruktur und ist vor Mietbeginn fällig. Die Zahlung erfolgt per Barzahlung bei Abholung/Lieferung oder anderen auf der Webseite angebotenen Zahlungsmethoden.

  5. Übergabe und Rückgabe Der Minibagger wird vom Vermieter in technisch einwandfreiem Zustand an den Mieter übergeben. Die Rückgabe erfolgt am letzten Tag der Mietdauer am vereinbarten Ort. Der Mieter verpflichtet sich, den Minibagger in einem dem Alter und der normalen Nutzung entsprechenden Zustand zurückzugeben.

  6. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, den Minibagger pfleglich zu behandeln und alle für den Betrieb geltenden Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für den Minibagger während der Mietdauer. Jegliche Form der Untervermietung ist untersagt.

  7. Haftung und Versicherung Der Minibagger ist seitens des Vermieters versichert. Die Haftung des Mieters beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Mieter voll.

  8. Kündigung Beide Parteien haben das Recht, den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei die wesentlichen Vertragspflichten verletzt.

  9. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des gesamten Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand 26.04.2024